Rechtsprechung
BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 96.95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,16622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Revisionszulassungsgrund - Gründe für verwaltungsgerichtliche Revisionszulassung - Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1995 - 4 A 3572/94
- BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 96.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristgemäße …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 96.95
Aus dem Sinn und Zusammenhang dieser Regelung ergibt sich, daß die Tatsachen, die zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrages dienen sollen, mit dem Antrag oder jedenfalls innerhalb der Antragsfrist vorzubringen sind und nicht mit einer Nichtzulassungsbeschwerde nachgeholt werden können (vgl. BVerwGE 49, 252 [BVerwG 21.10.1975 - VI C 170/73]; Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 B 4.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183). - BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61
Auszug aus BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 96.95
Die Beschwerde macht allein geltend, die Berufungsentscheidung beruhe wegen einer zu Unrecht versagten Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist auf einem Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; vgl. BVerwGE 13, 141 ). - BVerwG, 03.02.1993 - 6 B 4.93
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel wegen …
Auszug aus BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 96.95
Aus dem Sinn und Zusammenhang dieser Regelung ergibt sich, daß die Tatsachen, die zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrages dienen sollen, mit dem Antrag oder jedenfalls innerhalb der Antragsfrist vorzubringen sind und nicht mit einer Nichtzulassungsbeschwerde nachgeholt werden können (vgl. BVerwGE 49, 252 [BVerwG 21.10.1975 - VI C 170/73]; Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 6 B 4.93 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 183).